Musik zieht Besucher an den Stand – dieselbe Musik kann aber auch Bußgeld, Ärger mit der Messegesellschaft oder genervte Nachbarn bedeuten, wenn drei Dinge nicht geklärt sind: GEMA, Lautstärke und Anmeldung. Alle drei sind lösbar, wenn man sie vor der Messe angeht.

GEMA: Wer Musik öffentlich spielt, meldet sie an

Musikwiedergabe am Messestand gilt in der Regel als öffentliche Wiedergabe und damit GEMA-pflichtig. Das gilt für DJ-Sets genauso wie für Playlists vom Laptop. Zuständig für die Anmeldung ist üblicherweise der Aussteller, nicht der DJ; die GEMA bietet dafür eigene Tarife für Messen und Ausstellungen an. Wichtig: vor der Veranstaltung anmelden. Nachmeldungen nach einer Kontrolle werden teurer.

Lautstärke: Die Messegesellschaft setzt den Rahmen

Praktisch jede Messegesellschaft regelt in ihren technischen Richtlinien, wie laut es am Stand sein darf. Verbreitet sind Grenzwerte an der Standgrenze, damit Gespräche an Nachbarständen möglich bleiben. Wer dauerhaft drüber liegt, bekommt Besuch vom Hallenpersonal, im Wiederholungsfall kann die Beschallung untersagt werden.

Für die Musik heißt das nicht „leise und belanglos". Es heißt: Die Auswahl muss bei kontrollierter Lautstärke funktionieren – Präsenz über Frequenzbild und Kuration statt über Pegel. Genau das unterscheidet einen Messe-DJ von einem Club-Set: Aufmerksamkeit erzeugen, ohne Produktgespräche am eigenen Stand oder beim Nachbarn zu übertönen.

Anmeldung: Standparty und Live-Musik vorab klären

Über eine dezente Tagesbeschallung will kaum eine Messe informiert werden – über eine Standparty mit DJ, Live-Musikern oder ein Format nach offiziellem Messeschluss dagegen häufig schon, teils mit Genehmigungspflicht. Die Anforderungen stehen in den Ausstellerunterlagen; eine kurze Mail an die Messegesellschaft klärt den Rest. Wie ein solches Abendformat geplant wird, steht im Leitfaden Standparty auf der Messe planen.

Checkliste vor der Messe

  • GEMA-Anmeldung für den Stand erledigt (vor Messebeginn)
  • Technische Richtlinien der Messe zu Lautstärke gelesen
  • Standparty / Live-Musik bei der Messegesellschaft angemeldet, falls gefordert
  • Musikrichtung und Lautstärke-Konzept mit dem DJ gebrieft
  • Ansprechpartner der Messe für den Messetag notiert

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praktische Orientierung, keine Rechtsberatung – verbindlich sind die Unterlagen Ihrer Messegesellschaft und die Auskunft der GEMA. Im Briefing für einen Einsatz gehen wir diese Punkte gemeinsam durch; die Kostenseite erklärt der Beitrag Was kostet ein Messe-DJ?